Daniela Heine | Staatlich anerkannte Ergotherapeutin

Lerntherapie für Kinder in der Ergotherapie Daniela Heine

Was ist Lerntherapie?

Lerntherapie ist eine spezielle Förderung für Kinder und Jugendliche mit Lern- und
Leistungsschwäche. Im Gegensatz zur Nachhilfe zielt sie jedoch nicht darauf, Wissensstoff aus dem Unterricht nachzuholen. Im Gegensatz dazu ist es eine individuelle Förderung für Kinder mit gravierenden Schwierigkeiten im Rechnen, Lesen und/oder Schreiben haben und bei denen ein Grundverständnis nachweislich nicht oder nur unzureichend vorhanden ist.

Ziel hierbei ist der Aufbau einer positiven Lernstruktur und die Stärkung des
Selbstwertgefühls, umso die Lernmotivation zu fördern und Schwächen auszugleichen. Sowohl das Kind, als auch das familiäres und schulische Umfeld sollen Entlastung, Ermutigung und Erfolge erfahren.

Wer benötigt Lerntherapie?

Sie wird zumeist von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen, die in der Schule z.B. im Lesen, Schreiben oder Rechnen über einen längeren Zeitraum Misserfolge haben. Zudem können Motivationsproblemen, Wahrnehmungsdefiziten und Konzentrationsschwierigkeiten auftreten.

Diese Kinder kommen meist in ihrer Lernentwicklung nicht weiter, obwohl sie über gute Anlagen verfügen.

Mögliche Diagnosen könnten sein:

  • Teilleistungsstörungen (Lese-/Rechtschreibstörung, Rechenstörungen)
  • Lernblockaden
  • Umschriebene Entwicklungsstörungen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Aufmerksamkeitsdefizit/Hyperaktivitätsstörung

Möglichkeit der Kostenübernahme

Wenn ein Kind an einer chronischen Lernstörung leidet und eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist, kann eine Lerntherapie über das Jugendamt finanziert werden. Als Voraussetzungen gelten, dass die Schule keine geeigneten Fördermaßnahmen zur Verfügung stellen kann und eine Behandlung der Lernstörung im Sinne der Behandlung einer Krankheit von der Krankenkasse abgelehnt wurde. Ist die Kostenübernahme bewilligt, können die Eltern
unter den vorhandenen Anbietern frei wählen. Sind die Voraussetzungen für eine Finanzierung nach §35a SGB VIII („Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“) nicht erfüllt, ist die Lerntherapie von den Eltern privat zu finanzieren.